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INFO

§24 SGB V – Anspruch auf Mütterpflege und Familienhilfe

 

§24 des Sozialgesetzbuches (SGB V) sichert gesetzlich versicherten Frauen während der Schwangerschaft sowie im Wochenbett umfangreiche Unterstützung. Besonders wichtig sind hier die Leistungen der Mütterpflege und der Familienhilfe, die Müttern helfen, sich von den körperlichen und seelischen Belastungen der Geburt zu erholen und die Familie in den ersten Wochen nach der Geburt zu entlasten.

 

Was genau umfasst der §24 SGB V?

  1. Mütterpflege:
    Nach der Geburt eines Kindes haben Mütter in bestimmten Fällen Anspruch auf Mütterpflege. Diese wird durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen und dient dazu, die Mutter in den ersten Wochen nach der Geburt zu entlasten.
    Dabei wird die Pflege des Neugeborenen und der Versorgung der Familie gewährt. Besonders in den ersten Wochen nach der Geburt, wenn die Mutter körperlich und emotional erschöpft ist, kann diese Unterstützung einen großen Unterschied machen.

  2. Familienhilfe (Hilfe im Haushalt):
    Der §24 SGB V regelt auch den Anspruch auf Familienhilfe, die als Unterstützung im Haushalt gewährt wird. Diese Hilfe wird nicht nur der Mutter, sondern der gesamten Familie zugutekommen.
    Familien können in besonders belastenden Zeiten, zum Beispiel nach einer Geburt oder bei der Pflege eines kranken Kindes, Unterstützung im Haushalt in Anspruch nehmen. Diese Hilfe wird ebenfalls von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Sie kann die Mutter und ihre Familie bei alltäglichen Aufgaben wie Kochen, Putzen oder der Pflege des Neugeborenen entlasten.

 

Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?

  • Mütterpflege:
    Frauen, die nach der Geburt gesundheitlich beeinträchtigt sind oder sich aufgrund von Komplikationen nicht ausreichend um ihren Haushalt kümmern können, haben Anspruch auf eine Mütterpflegerin, die von der Krankenversicherung bezahlt wird. Dies gilt auch für Frauen, die nach einer Geburt eine körperliche oder psychische Erschöpfung erleben, die sie vorübergehend im Haushalt einschränkt.

  • Familienhilfe:
    Auch Familien, die aufgrund der Geburt eines Kindes oder einer Krankheit des Kindes Unterstützung im Haushalt benötigen, können auf den Anspruch auf Familienhilfe zugreifen. Besonders hilfreich ist diese Unterstützung bei Mehrlingsgeburten oder wenn die Mutter nach der Geburt zusätzliche Hilfe benötigt.

 

Wie das ZweiWeiberWerk unterstützt:

 

Als Netzwerk für Doulas, Familienhilfen, Mütterpflegerinnen und weitere Fachkräfte im Familienbereich bieten wir dir die notwendige Unterstützung, um deine Ansprüche nach §24 SGB V geltend zu machen.
Wir beraten dich nicht nur über die Rechte und Möglichkeiten, die dir gesetzlich zustehen, sondern helfen dir auch aktiv bei der Beantragung und der Auswahl der passenden Unterstützung für deine Familie.

Egal, ob du eine Mütterpflegerin, eine Familienhilfe oder eine andere Form der Unterstützung benötigst – wir stehen dir als Ansprechpartner zur Seite und organisieren gemeinsam die Hilfe, die du benötigst, um diese intensive Zeit als Familie zu meistern.

Kontaktiere uns gerne, wenn du mehr über den Anspruch auf Mütterpflege und Familienhilfe erfahren möchtest oder Hilfe bei der Beantragung benötigst. Wir sind für dich da!

§38 SGB V – Anspruch auf Familienhilfe bei Krankheit oder Operation

 

§38 des Sozialgesetzbuches (SGB V) regelt den Anspruch auf Familienhilfe für gesetzlich versicherte Personen, die aufgrund von Krankheit oder einer Operation vorübergehend nicht in der Lage sind, ihren Haushalt eigenständig zu führen. Diese Hilfe dient dazu, die Familie in dieser belastenden Zeit zu entlasten und die Weiterführung des Haushalts sicherzustellen.

Was beinhaltet der §38 SGB V?

  • Familienhilfe (Haushaltshilfe): Wenn die haushaltsführende Person krankheitsbedingt oder nach einer Operation den Haushalt nicht weiterführen kann, besteht Anspruch auf Unterstützung. Diese Hilfe umfasst hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Reinigung der Wohnung, Zubereitung von Mahlzeiten, Wäschepflege, Einkäufe sowie die Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern.

 

Wer hat Anspruch?

  • Voraussetzungen:

    • Die haushaltsführende Person ist gesetzlich krankenversichert.

    • Die Weiterführung des Haushalts ist aufgrund einer Krankheit oder nach einer Operation nicht möglich.

    • Es lebt keine andere im Haushalt lebende Person, die den Haushalt übernehmen kann.

    • Es liegt keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung (Pflegegrad 2 oder höher) vor.

    • Es lebt ein Kind im Haushalt, das bei Beginn der Hilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

  • Dauer der Hilfe:

    • In der Regel wird die Hilfe für bis zu vier Wochen gewährt.

    • Lebt ein Kind im Haushalt, das bei Beginn der Hilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann die Hilfe auf bis zu 26 Wochen verlängert werden.

 

Kosten und Zuzahlung

  • Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € pro Kalendertag.

  • Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die gesetzliche Zuzahlung.

 

Wie das ZweiWeiberWerk unterstützt:

 

Als Netzwerk für Doulas, Familienhilfen, Mütterpflegerinnen und weitere Fachkräfte im Familienbereich stehen wir dir zur Seite, um dich über deine Rechte und Ansprüche aufzuklären. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungen, die zu deiner persönlichen Situation passen.

Wenn du Fragen zu deinen Ansprüchen nach §38 SGB V hast oder Unterstützung bei der Beantragung benötigst, sind wir für dich da. Kontaktiere uns gerne für ein unverbindliches Gespräch.

UNSER TEAM

ZweiWeiberWerk Netzwerk Logo

Hinter dem ZweiWeiberWerk stehen engagierte Frauen mit Herz, Erfahrung und vielfältigem Fachwissen. Wir sind Doulas, Familienhilfen, Mütterpflegerinnen und mehr – verbunden durch die gemeinsame Vision, Familien in besonderen Lebensphasen zuverlässig zu unterstützen. In unserem Team zählt das Miteinander, nicht der Konkurrenzgedanke. Gemeinsam schaffen wir ein starkes Netzwerk, auf das sich Familien jederzeit verlassen können.

Julia Gründerin ZweiWeiberWerk Netzwerk Doula Notfallsanitäterin

JULIA RIEMANN

Gründerin, Doula & Familienhilfe

Julia ist Mitgründerin des ZweiWeiberWerks, Doula und Familienhilfe und bringt als ausgebildete Notfallsanitäterin viele Jahre Erfahrung und fundiertes medizinisches Wissen mit. Als Mama von fünf Kindern, darunter ein Sternenkind, weiß sie, wie wichtig verlässliche Begleitung und Unterstützung in besonderen Lebensphasen ist.
Ihre Motivation ist klar: Mit dem ZweiWeiberWerk möchte sie so vielen Familien wie möglich eine starke Hand, ein offenes Ohr und kompetente Hilfe schenken.

Christina Gründerin ZweiWeiberWerk Netzwerk Doula Familienhilfe

CHRISTINA LEITNER

Gründerin, Doula & Familienhilfe

Christina ist Mitgründerin des ZweiWeiberWerks, ausgebildete Hauswirtschafterin und hat Psychologie studiert. Heute begleitet sie Familien als Doula und Familienhilfe und bringt dabei nicht nur ihr Fachwissen, sondern auch ihre Erfahrung als Mama von fünf Kindern mit.
Ihre Motivation ist es, ein starkes Netzwerk zu schaffen – eines, aus dem Familien Kraft und Unterstützung schöpfen können und das zugleich von einem echten Miteinander statt Konkurrenzdenken getragen wird.

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